Auto

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Ein bereits angemeldetes KFZ kann man nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV auch nach der Abmeldung in Deutschland dort weiterhin angemeldet lassen. Du brauchst dazu nur eine Postadresse, an der Du erreichbar bleibst bzw. eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die die Post für Dich entgegen nimmt. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat. Ein entsprechendes Formulare gibt es hier. Aber auch eine KFZ-Neuanmeldung ohne festen Wohnsitz ist auf diesen Wege möglich.

Sollte man sich in Italien anmelden wollen, müsste theoretisch auch das Auto in Italien gemeldet und versichert werden, welches aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre (KFZ-An-/Ummeldung ca. 500€ sowie höhere Versicherungskosten). Da hier aber kein Hahn danach kräht solange das Auto versichert ist, haben wir uns für die preisgünstigere graue Variante entschieden und die deutschen Schilder  am Auto behalten.

Eine andere Möglichkeit wäre es das Auto auf den Namen einer Vertrauensperson mit deutscher Meldeadresse anzumelden, wobei man auch weiterhin der Versicherungsnehmer bleiben könnte. Somit würde auch die Ummeldepflicht in Italien entfallen.