Impfpflicht
Es gibt in Italien derzeit eine „Impflicht“ für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Daher möchte ich für impfkritische Menschen hier etwas Licht ins Dunkel bringen, welche Wege es geben könnte dem zu entgehen. Leider ist das ganze Thema sehr schwammig und es gibt noch wenig Erfahrungsberichte. Auch haben die Parteien „Lega Nord“ sowie „5 Stelle“ angekündigt, diese immer noch stark umstrittene Dekret (Nr. 73 vom 7. Juni 2017 umgewandelt mit Nr. 119 vom 31. Juli 2017) wieder abschaffen zu wollen. Dieses Dekret sieht vor, dass Kinderbetreuungstellen wie Kindergärten und Schulen bei der Einschreibung von den Erziehungsberechtigten einen Nachweis über die Erfüllung der Impflicht bzw. eine Bestätigung der Impfbefreiung verlangen müssen. Wird dem nicht nachgekommen sind die Kinderbetreungsstellen verpflichtet dies der Gesundheitsdienst zu melden. Hierbei dreht es sich um folgende Pflichtimpfungen:
- Kinderlähmung
- Diphtherie
- Tetanus
- Hepatitis B
- Keuchhusten
- Haemophilusinfluenzae B
- Masern
- Röteln
- Mumps
- Windpocken
Das nicht Nachkommen kann laut Gesetz mit einer administrative Sanktion von 100-500€ pro Kind von dem Gesunheitsdienst geahndet werden. Hierbei bleibt zu erwähnen, dass es in Italien auch schon vor diesem neuen Gesetz eine allgemeine Impfpflicht gab, es aber nie zu Sanktionen gekommen ist. Wie es sich nun mit dem neuen Dekret verhält bleibt abzuwarten. Bis zum heutigen Tage sind Sanktionen aber ausgeblieben.
Des weiteren können Pflichtimpfungen im Falle einer erwiesenen Gesundheitsgefährdung eingeschränkt, aufgeschoben oder aufgehoben werden. Die klinischen Bedingungen werden von Hausarzt oder Kinderarzt dokumentiert.
Hier ist somit festzuhalten:
- Nur bei der Einschreibung in Schule und Kindergärten werden die Impfungen von diesen überprüft.
- Bei Nachweis einer Gesundheitsgefährdung kann die Impfung aufgeschoben oder aufgehoben werden.
- Die möglichen Sanktionen von 100-500€ wurden bis dato nicht verhängt.
Hieraus ergeben sich nun einige Möglichkeiten für impfkritische Freilerner.
- Der einfachste Weg ist es sicherlich, sich erst gar nicht in Italien anzumelden und hier einfach als Tourist zu wohnen. Dies ist aber sicher nicht Allen möglich – z. B. wegen des Kindergeldes, welches eine Anmeldung in Italien erforderlich macht.
- Aus der Natur der Sache heraus fällt für Freilerner das einschreiben in Betreuungststellen weg – und somit natürlich auch die Überprüfung des Impfstatus. Hier bleibt aber noch abzuwarten, wie es sich bei den jährlichen Prüfungen für „homeschooler“ verhält, falls man diesen Weg überhaupt beschreiten möchte. Ich sehe hier aber keine Probleme.
- Auch der Nachweis einer Gesundheitsgefährdung kann unter Vorlage des jeweiligen Beipackzettels sicher problemlos erbracht werden. Sollte dies nicht ausreichen, kann auch das Verlangen einer persönliche vollumfängliche Haftungserklärung des Arztes den nötigen Nachdruck verleihen eine Gesundheitsgefährdung zu attestieren. So ein Attest sollte gerade in Süditalien problemlos zu bekommen sein 😉
- Wir persönlich gehen den Weg, dass wir weiterhin im Ausland versichert sind und wir dadurch schon durchs Raster fallen sollten, da wir aus diesem Grunde nicht im italienischen Gesundheitsdienst gemeldet sind.
Da sich in einer kleinen Süd-Italienischen Gemeinde sich eigentlich alles relativ unspektakulär und unbürokratisch regeln lässt, stehen wir dem ganzen Thema sehr entspannt gegenüber und machen uns keinerlei Sorgen, dass es hier zu grossen Ärgernissen kommen kann.